Aufhebungsvertrag prüfen lassen in Greifswald

Ihr Arbeitgeber hat Ihnen einen Aufhebungsvertrag vorgelegt? Rechtsanwältin Anne Lembke prüft in Greifswald, welche Folgen die Vereinbarung für Sie hat und welche Regelungen geklärt werden sollten. KANZAS verbindet die Beratung im Arbeitsrecht mit dem Blick auf sozialrechtliche Fragen, etwa zum Arbeitslosengeld.

Aufhebungsvertrag prüfen lassen: Vereinbaren Sie einen Beratungstermin unter 03834 332211 oder schreiben Sie an antworten@kanzas.de. Teilen Sie bitte mit, ob und bis wann Ihr Arbeitgeber eine Antwort erwartet.

Vor der Unterschrift Klarheit gewinnen

Mit einem Aufhebungsvertrag vereinbaren Sie und Ihr Arbeitgeber die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Neben dem letzten Arbeitstag können zahlreiche weitere Ansprüche geregelt werden. Lassen Sie sich vor einer Unterschrift erläutern, welche Verpflichtungen Sie eingehen und auf welche Ansprüche Sie möglicherweise verzichten.

Bei der Prüfung geht es um den gesamten Vertrag. Eine angebotene Abfindung sollte zusammen mit dem Beendigungszeitpunkt, noch offenen Ansprüchen und möglichen Folgen für das Arbeitslosengeld beurteilt werden.

Diese Regelungen verdienen besondere Aufmerksamkeit

  • Beendigungsdatum und Berücksichtigung der Kündigungsfrist
  • Höhe, Fälligkeit und Bedingungen einer vereinbarten Abfindung
  • Freistellung, Gehaltszahlung und Anrechnung von Urlaub oder Zeitguthaben
  • Offene Vergütung, Überstunden, Sonderzahlungen und Provisionen
  • Arbeitszeugnis und vereinbarte Zeugnisformulierungen
  • Ausgleichsklauseln, mit denen weitere Ansprüche ausgeschlossen werden sollen

Welche Punkte verhandelt werden können, hängt von der Ausgangslage und Ihren Zielen ab. KANZAS bespricht mit Ihnen die rechtlichen Folgen des Entwurfs und unterstützt Sie bei der Formulierung oder Verhandlung einer passenden Vereinbarung.

Aufhebungsvertrag und Arbeitslosengeld

Ein Aufhebungsvertrag kann eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld auslösen. Ob sie eintritt, hängt unter anderem davon ab, ob ein wichtiger Grund für die Beendigung vorliegt. Auch der Beendigungszeitpunkt und eine Abfindung können für den Leistungsbezug relevant sein. Eine bestimmte Vertragsformulierung allein garantiert deshalb nicht, dass Nachteile beim Arbeitslosengeld ausgeschlossen sind.

Weitere Orientierung bieten unser Beitrag Sperrzeit beim Aufhebungsvertrag und die Informationen der Bundesagentur für Arbeit zum Arbeitslosengeld. Die Prüfung Ihres konkreten Vertrags berücksichtigt Ihre persönliche Situation.

Was Sie zur Vertragsprüfung bereithalten sollten

  • Den vollständigen Vertragsentwurf einschließlich Anlagen
  • Ihren Arbeitsvertrag und spätere Ergänzungen
  • Aktuelle Gehaltsabrechnungen
  • Schriftwechsel sowie Angaben zu einer bereits ausgesprochenen Kündigung
  • Eine vom Arbeitgeber genannte Rückmeldefrist und Ihre Wünsche für das weitere Vorgehen

Falls der Vertrag bereits unterschrieben ist, nennen Sie dies bitte bei der Anfrage. Ob noch Handlungsmöglichkeiten bestehen, muss anhand der konkreten Umstände geprüft werden. Liegt außerdem eine Kündigung vor, beachten Sie die gesonderten Fristen. Hinweise dazu finden Sie unter Kündigung erhalten: Hilfe in Greifswald.

Beratung bei KANZAS in Greifswald

Ihre Ansprechpartnerin ist Rechtsanwältin Anne Lembke. Für einen ersten Kontakt genügen eine kurze Beschreibung Ihres Anliegens und die Angabe einer laufenden Frist. Informationen zur Vergütung finden Sie unter Kosten der anwaltlichen Beratung.

KANZAS · Rechtsanwältin Anne Lembke
Walther-Rathenau-Straße 35 · 17489 Greifswald
03834 332211 · antworten@kanzas.de

Weitere Leistungen: Arbeitsrecht in Greifswald.

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