| Von A wie Abfindung bis Z wie Zeugnis.

Rechtsanwältin Lembke verfügt über eine umfangreiche Expertise in allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Die häufigsten Mandate im Arbeitsrecht betreffen Kündigungen und Entgeltfragen wie Eingruppierung, Lohnforderungen und Sonderzahlungen. Zur arbeitsrechtlichen Praxis von KANZAS gehören daher die ausführliche und verständliche Beratung sowie die Durchsetzung Ihrer Ansprüche von A wie Abfindung bis Z wie Zeugnis.

Das arbeitsrechtliche Leistungsangebot im Überblick: 

  • Abfindung
    • Beratung √
    • Abfindungsverhandlungen √
    • Klage √
  • Abmahnung 
    • Beratung √
    • Gegendarstellung √
    • Klage auf Entfernung aus Personalakte √
  • Aufhebungsvertrag 
    • Beratung über sozialrechtliche Konsequenzen √
    • Formulierung zur Vermeidung von Sperrzeiten √
    • Anfechtung √
  • Ausbildung  
    • Beratung bei Kündigungen von Berufsausbildungsverhältnissen √
    • Vertretung in Schlichtungsverfahren √
    • Vertretung in Klageverfahren wegen Kündigung oder Ausbildungsvergütung √
  • Befristung 
    • Überprüfung der Wirksamkeit eines befristeten Arbeitsvertrages √
    • Entfristungsklage √
  • Betriebsrat 
    • Betriebsratsschulungen √
  • Eingruppierung 
    • Überprüfung der Eingruppierung nach BAT und TVöD √
    • Beratung zu Entgeltarifverträgen in der Zeitarbeit √
    • Eingruppierungsklage √
  • Elterngeld √
  • Kindergeld √ 
  • Krankheit 
    • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall √
    • Kündigung wegen Krankheit √
  • Kündigung (Klagefrist läuft! 3-Wochen-Frist beachten!)
    • Beratung und Vertretung √
    • Kündigungsschutzklage √
  • Leiharbeit √ 
  • Lohn
    • Geltendmachung von Lohnforderungen √
  • Tarifrecht 
  • Teilzeit 
  • Überstunden 
  • Urlaub   
    • Geltendmachung von Urlaubsabgeltung √
  • Versetzung √ 
  • Vertragsrecht  
    • Entwurf von Arbeits- und Aufhebungsverträgen √
    • Prüfung von Arbeits-, Änderungs- und Aufhebungsverträgen √
    • Durchsetzung von Ansprüchen aus Arbeitsverträgen √
    • Anfechtung von Aufhebungsverträgen √
    • Auslegung von Arbeitsverträgen √
  • Zeitarbeit √ 
  • Zeugnis
    • Geltendmachung von Ansprüchen auf Zeugnis und Zeugnisberichtigung √
    • Entwurf von Arbeitszeugnissen √
    • Beurteilung von Arbeitszeugnissen √

 


Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe und Rechtsschutzversicherung im Arbeitsrecht


Zur umfassenden Beratung gehört selbstverständlich der Blick auf die Kosten, die mit einem Verfahren verbunden sind. Im Arbeitsrecht besteht die Besonderheit, dass die Gegenseite auch dann nicht verpflichtet ist, Ihnen Ihre Kosten zu erstatten, wenn Sie Ihre Ansprüche mit anwaltlicher Hilfe außergerichtlich durchgesetzt oder in der 1. Instanz vor dem Arbeitsgericht gewonnen haben. Diese Besonderheit der Kostentragung im Arbeitsrecht ist in § 12a ArbGG geregelt.

Ihre Rechtsanwaltskosten tragen Sie daher auch im Erfolgsfall regelmäßig selbst, so dass Sie selbstverständlich auf die Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe hingewiesen werden und wir Sie bei der Beantragung dieser Leistungen unterstützen.

Gleiches gilt für den Fall, dass Sie beizeiten eine Rechtsschutzversicherung im Arbeitsrecht abgeschlossen haben. Hier übernehmen wir für Sie die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Mehr zur Kostenstruktur bei KANZAS finden Sie unter   »»Günstige Preise – Die Kostenstruktur bei KANZAS.

 

 

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