Sie haben eine Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses erhalten und möchten wissen, wie es weitergeht? Rechtsanwältin Anne Lembke berät und vertritt Arbeitnehmer im Arbeitsrecht in Greifswald. KANZAS prüft Ihre Kündigung und bespricht mit Ihnen, welche Schritte zu Ihrer Situation und Ihren Zielen passen.
Kündigung prüfen lassen: Rufen Sie unter 03834 332211 an oder schreiben Sie an antworten@kanzas.de. Bitte nennen Sie bei Ihrer Anfrage, wann Sie die Kündigung erhalten haben.
Kündigung erhalten: Welche Frist muss ich beachten?
Wer sich gegen eine schriftliche Kündigung wehren möchte, muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach deren Zugang Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben. Die gesetzliche Grundlage ist § 4 Kündigungsschutzgesetz. Lassen Sie deshalb frühzeitig prüfen, welche Frist in Ihrem Fall gilt. Eine telefonische oder schriftliche Anfrage bei der Kanzlei allein wahrt die Klagefrist nicht.
Was wird bei einer Kündigung geprüft?
Eine betriebsbedingte Kündigung wirft andere Fragen auf als eine verhaltensbedingte oder fristlose Kündigung. Je nach Sachverhalt gehören zur Prüfung insbesondere:
- Form, Zugang und Kündigungsfrist der Erklärung
- Anwendbarkeit des Kündigungsschutzes und mögliche besondere Schutzrechte
- Begründung der Kündigung sowie vorausgegangene Abmahnungen
- Möglichkeiten einer Kündigungsschutzklage und einer außergerichtlichen Einigung
- Offene Vergütung, Urlaub, Freistellung und Arbeitszeugnis
Arbeitsplatz erhalten oder eine Abfindung verhandeln?
Manche Beschäftigte möchten ihren Arbeitsplatz behalten. Andere wünschen einen geordneten Abschluss und eine tragfähige Regelung für die Zeit danach. Welche Möglichkeiten bestehen, hängt von Ihrem Arbeitsverhältnis, der Kündigung und der Verhandlungssituation ab. KANZAS bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten, das weitere Vorgehen und die damit verbundenen Kosten.
Hat Ihr Arbeitgeber Ihnen zusätzlich einen Vertrag zur Beendigung angeboten? Dann finden Sie hier Informationen zum Prüfen eines Aufhebungsvertrags in Greifswald.
Diese Unterlagen helfen bei der Beratung
Für die Prüfung sind vor allem die Kündigung und der Zeitpunkt ihres Zugangs wichtig. Halten Sie nach Möglichkeit außerdem bereit:
- Arbeitsvertrag und spätere Änderungen
- Aktuelle Gehaltsabrechnungen
- Abmahnungen oder Schriftwechsel mit dem Arbeitgeber, soweit vorhanden
- Angebote zu Abfindung, Freistellung oder Aufhebungsvertrag
Sie müssen nicht erst sämtliche Unterlagen zusammensuchen, bevor Sie Kontakt aufnehmen. Nennen Sie zunächst Ihr Anliegen und eine bereits laufende Frist. Die Kanzlei kann mit Ihnen klären, welche Unterlagen für den nächsten Schritt benötigt werden.
Ihre Ansprechpartnerin für Arbeitsrecht in Greifswald
Rechtsanwältin Anne Lembke berät im Arbeitsrecht und Sozialrecht. Bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses können deshalb auch Fragen zum Arbeitslosengeld in die Beratung einbezogen werden. Informationen zu Vergütung und möglichen Hilfen finden Sie unter Kosten der anwaltlichen Beratung.
KANZAS · Rechtsanwältin Anne Lembke
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Weitere Leistungen: Arbeitsrecht in Greifswald.
