Die KdU-Richtlinie des Landkreises Vorpommern-Greifswald in der aktuellen Fassung für alle Regionen von Greifswald bis Ueckermünde finden Sie hier: KdU-Richtlinie 2024
Unverändert geblieben ist die angemessene Wohnungsgröße. Diese beträgt weiterhin:
- bei einem Bewohner 45 m²
- bei zwei Bewohnern 60 m²
- bei drei Bewohnern 75 m²
- bei vier Bewohnern 90 m²
- für jeden weiteren Bewohner 15 m²
