Vorpommern-Greifswald: KdU-Richtlinie 2024 online

Die KdU-Richtlinie des Landkreises Vorpommern-Greifswald in der aktuellen Fassung für alle Regionen von Greifswald bis Ueckermünde finden Sie hier: KdU-Richtlinie 2024

Unverändert geblieben ist die angemessene Wohnungsgröße. Diese beträgt weiterhin:

  • bei einem Bewohner 45 m²
  • bei zwei Bewohnern 60 m²
  • bei drei Bewohnern 75 m²
  • bei vier Bewohnern 90 m²
  • für jeden weiteren Bewohner 15 m²
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