Sozialgericht Stralsund lehnt Mehrbedarf wegen Laktoseintoleranz ab

Das Sozialgericht Stralsund hat mit Urteil vom 07.09.2011 (Az.: S 11 AS 501/10) eine Klage auf Bewilligung eines Mehrbedarfs wegen kostenaufwändiger Ernährung bei Laktoseintoleranz als unbegründet abgewiesen. Die durch die Verwendung laktosefreier Milch entstehenden Mehrkosten seien mit 0,30 € pro Liter „so geringfügig, dass sie durch eine entsprechende Einteilung des Regelbedarfs ausgeglichen werden können“.

Die Berufung gegen das Urteil ist beim Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern anhängig.

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