KdU-Richtlinien

KANZAS hat die im Bereich Vorpommern-Greifswald geltenden Richtlinien und Richtwerte zu den angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung zusammengestellt und verlinkt an dieser Stelle auf die folgenden aktuellen KdU-Richtlinien, die direkt den offiziellen Internetseiten der jeweiligen Kommunen entnommen sind:

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• Hansestadt Greifswald vom 01.01.09

Im Bereich der Hansestadt Greifswald gelten folgende Richtwerte für Bruttokaltmieten (Bruttokaltmiete = Kaltmiete plus Betriebskosten ohne Heizkosten):

angemessene max.Wohnfläche in m² Bruttokaltmiete(inkl. Betriebskosten)
Alleinstehende 45 246 €
Haushalt mit 2 Personen 60 328 €
Haushalt mit 3 Personen 75 368 €
Haushalt mit 4 Personen 90 424 €
Haushalt mit 5 Personen 100 460 €
Für jede weitere Person + 10 +50 €

Daneben werden 1,66 € pro € Wohnfläche (s. oben) für Heizkosten gezahlt.

Sämtliche Werte sind nur Richtwerte! Die Prüfung, ob die tatsächlichen Unterkunftskosten übernommen werden müssen, hat im Einzelfall zu erfolgen!

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• Ehemaliger Landkreis Ostvorpommern (Bereich Sozialagentur Landkreis Vorpommern-Greifswald) vom 25.02.10:

Hinsichtlich der angemessenen Wohnungsgröße wird im Bereich der Sozialagentur von denselben Werten ausgegangen, die auch im Bereich der Hansestadt Greifswald gelten (s.o.). Die Richtwerte für die Kaltmieten sind örtlich verschieden und reichen von 4,12 €/m² in Anklam bis 6,48 €/m² in Heringsdorf. Die Richtwerte für die Heizkosten sind nach Brennstoffart aufgeschlüsselt in Anlage 4 der Richtlinie dargestellt.

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• Ehemaliger Landkreis Demmin :

Die Richtlinie im Geltungsbereich des Jobcenters Demmin stammt aus dem Jahr 2007 (in Kraft seit 01.01.08) und dürfte keine Aussagekraft mehr besitzen. Da das Jobcenter Demmin diese Richtwerte derzeit noch anwendet – was zweifelhaft ist – wird die Richtlinie der Vollständigkeit halber aufgeführt. Die sich hieraus ergebenden Richtwerte, die vom Jobcenter häufig und fälschlicherweise als absolute Obergrenzen verstanden werden, lauten:

Haushaltsgröße angemessene max.Wohnfläche in m² Bruttokaltmiete(inkl. Betriebskosten)
Alleinstehende 45 270 €
Haushalt mit 2 Personen 60 360 €
Haushalt mit 3 Personen 75 450 €
Haushalt mit 4 Personen 90 540 €
Haushalt mit 5 Personen 105 630 €

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Hinsichtlich der angemessenen Heizkosten existiert eine weitere Richtlinie vom 28.02.08, in der auf verschiedene Brennstoffarten abgestellt wird.

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