Befristete Beschäftigung von Gemeindepastoren

as Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 07.02.2024 zum Aktenzeichen 7 AZR 367/22 die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts München bestätigt, nach der die Befristung des Arbeitsvertrages eines Gemeindepastors durch die Eigenart der Arbeitsleistung gerechtfertigt ist.

 

 

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