Das Bundessozialgericht hat in einem aktuellen Fall entschieden, dass Kosten für Schulbücher, die Schüler mangels Lernmittelfreiheit selbst kaufen müssen, durch das Jobcenter als Härtefallmehrbedarf nach § 21 VI SGB II zu übernehmen sind. Die Pauschale für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf (§ 28 III SGB II) von 100 € bzw. 50 € pro Schulhalbjahr (ab August…