Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat einen Rechtsstreit mit einem promovierten Wissenschaftler in zwei Instanzen verloren, weil die Personalsachbearbeitung die höchstzulässige Befristungsdauer nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz falsch berechnet hatte. Das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat in den Leitsätzen einer aktuellen Entscheidung vom 04.07.2017 (Az.: 5 Sa 219/16) ausgeführt: 1. Nach § 2 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 2 WissZeitVG verlängert sich…
Kategorie: Hochschulen
Befristungen an Hochschulen
Das Bundesarbeitsgericht hat am 28.09.2016 ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern aufgehoben, das die Befristung des Arbeitsvertrages eines Historikers nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz für wirksam erachtet hatte.