Verjährung beim Bürgergeld

Auch bei der Rückforderung von Bürgergeld durch die Jobcenter sind gesetzliche Verjährungsfristen zu beachten: So verjähren Erstattungsansprüche gemäß § 50 Absatz 4 SGB X in 4 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Erstattungsbescheid unanfechtbar geworden ist. Damit sind am 01.01.2026 alle Erstattungsforderungen aus Bescheiden verjährt, die vor dem 1.12.22 zugestellt wurden.

Sollten Jobcenter, die Bundesagentur für Arbeit oder die Hauptzollämter aus diesen Bescheiden die Vollstreckung ankündigen, ist es ratsam, die Einrede der Verjährung zu erheben.

Für die ab dem 1.12.22 zugegangenen Bescheiden trat die Unanfechtbarkeit frühestens am 2. Januar 2023 durch Ablauf der Widerspruchsfrist ein. Diese Bescheide verjähren also frühestens mit Ablauf des Jahres 2026.

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