Rechtswidrige Mahngebühren bei Hartz IV!

Zur Beitreibung offener Forderungen – etwa aus Aufhebungs- und Erstattungsbescheiden – bedienen sich die Jobcenter häufig des Forderungseinzuges   durch die Bundesagentur für Arbeit. Soweit die Regionalkassen der Bundesagentur Mahngebühren festgesetzt haben, ist dies unter Umständen rechtswidrig und sollte beanstandet werden.

Weitere Auskünfte erhalten Sie unverbindlich unter der Rufnummer 03834/332211!

Kinder haften nur beschränkt für Rückforderungen des Jobcenters

Das Bundessozialgericht hat mit aktuellem Urteil vom 7.7.11 entschieden, dass Kinder aus Bedarfsgemeinschaften für Rückforderungen des Jobcenters mit dem Tag der Volljährigkeit nur bis zur Höhe ihres Vermögens zum Zeitpunkt der Volljährigkeit haften.

Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts haben Kinder bei Eintritt der Volljährigkeit einen Anspruch auf Aufhebung eines sie betreffenden Rückforderungsbescheides, wenn ihr Vermögen geringer ist als die Forderung des Jobcenters.

Das vollständige Urteil finden Sie hier »»

Der Widerspruchsgenerator

Am Ende Ihres Arbeitslosengeldbescheides findet sich meist der Hinweis: „Gegen diesen Bescheid kann jeder Betroffene innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen.“
Von diesem Recht sollten Sie Gebrauch machen, da für das Widerspruchsverfahren auch dann keine Kosten erhoben werden, wenn Ihr Widerspruch keinen Erfolg haben sollte. Einen Musterwiderspruch, der Ihnen bei der Formulierung behilflich ist, finden Sie hier.

Der Widerspruchsgenerator hilft Ihnen, Ihr Widerspruchsschreiben selbst zu erstellen. Alles, was Sie dazu benötigen, sind der Bescheid, gegen den Sie Widerspruch einlegen möchten, und Ihre Adressdaten. Die eingegebenen Daten sind streng vertraulich und werden von KANZAS nicht gespeichert.

Ein Beispiel für einen generierten Widerspruch finden Sie hier.

Sie sollten jedoch bedenken, dass das mit dem Widerspruchsgenerator von Ihnen erstellte Widerspruchsschreiben beispielhaft für eine Vielzahl von Fällen gedacht ist. Sollten Sie individuelle Angaben zu Ihrem Sachverhalt machen wollen, lassen sich diese unter dem Menüpunkt ‘Sonstiges’ problemlos ergänzen.

Viel Erfolg mit dem Widerspruchsgenerator, den sie hier starten!