Der Widerspruchsgenerator

Am Ende Ihres Arbeitslosengeldbescheides findet sich meist der Hinweis: „Gegen diesen Bescheid kann jeder Betroffene innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen.“
Von diesem Recht sollten Sie Gebrauch machen, da für das Widerspruchsverfahren auch dann keine Kosten erhoben werden, wenn Ihr Widerspruch keinen Erfolg haben sollte. Einen Musterwiderspruch, der Ihnen bei der Formulierung behilflich ist, finden Sie hier.

Der Widerspruchsgenerator hilft Ihnen, Ihr Widerspruchsschreiben selbst zu erstellen. Alles, was Sie dazu benötigen, sind der Bescheid, gegen den Sie Widerspruch einlegen möchten, und Ihre Adressdaten. Die eingegebenen Daten sind streng vertraulich und werden von KANZAS nicht gespeichert.

Ein Beispiel für einen generierten Widerspruch finden Sie hier.

Sie sollten jedoch bedenken, dass das mit dem Widerspruchsgenerator von Ihnen erstellte Widerspruchsschreiben beispielhaft für eine Vielzahl von Fällen gedacht ist. Sollten Sie individuelle Angaben zu Ihrem Sachverhalt machen wollen, lassen sich diese unter dem Menüpunkt ‘Sonstiges’ problemlos ergänzen.

Viel Erfolg mit dem Widerspruchsgenerator, den sie hier starten!

Ombudsmann für Greifswalder ALG-II-Empfänger

Am 13. April 2010 wird Matthias Köpp seine ehrenamtliche Tätigkeit als Ombudsmann in der ARGE Greifswald aufnehmen. Herr Köpp ist Jurist und derzeit Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Greifswald. Zuvor war er Teamleiter bei der Sozialagentur Ostvorpommern. Als Ombudsmann steht er den Beziehern von Arbeitslosengeld II bei Konflikten mit der ARGE Greifswald vermittelnd zur Seite. Er wird ein Mal im Monat und zwar an jedem 2. Dienstag im Gebäude der ARGE Greifswald zu finden sein. Termine können täglich zwischen 9 und 18 Uhr unter der Rufnummer 0176/ 41 45 65 54 mit ihm persönlich vereinbart werden.

Bundesverfassungsgericht fordert Neuberechnung der Hartz-IV-Regelleistungen bis Jahresende

Das Bundesverfassungsgericht hat heute bestätigt, dass die Regelleistungen für Leistungsempfänger nach dem SGB II (“Hartz IV”) in verfassungswidriger Weise festgesetzt worden sind.

Der Gesetzgeber hat daher bis spätestens zum 31. Dezember 2010 eine Neuregelung zu treffen; bis dahin sind die entsprechenden  Vorschriften jedoch weiter anwendbar.

Der Gesetzgeber hat bei der Neuregelung auch eine “Härtefallklausel” für Leistungen zur Sicherstellung eines unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarfs für die nach § 7 SGB II Leistungsberechtigten vorzusehen, der bisher nicht von den Leistungen nach §§ 20 ff. SGB II erfasst wird, der jedoch zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums zwingend zu decken ist. Bis zur Neuregelung durch den Gesetzgeber wird angeordnet, dass dieser Anspruch nach Maßgabe der Urteilsgründe unmittelbar aus Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 1 Grundgesetz zu Lasten des Bundes geltend gemacht werden kann.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 09.02.2010 zu den Aktenzeichen 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09 und 1 BvL 4/09 finden Sie hier: http://www.bverfg.de/entscheidungen/ls20100209_1bvl000109.html

KdU-Richtlinien für 2010 online

KANZAS hat die im Bereich Vorpommern geltenden Richtlinien und Richtwerte zu den angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung zusammengestellt und verlinkt auf die…

… aktuellen KdU-Richtlinien

der Hansestädte

Greifswald

Stralsund


und

der Landkreise

Ostvorpommern

Demmin

(›Ergänzung‹)

Nordvorpommern

(›Ergänzung‹)

Uecker-Randow

(Ergänzung‹).

Entscheidungssammlung Sozialgerichte in M-V

Entscheidungssammlung der Sozialgerichte in M-V

Die Entscheidungen mecklenburg-vorpommerscher Sozialgerichte werden in der Regel nicht veröffentlicht. Eine entsprechende Anfrage an den Beauftragten für Öffentlichkeitsarbeit beim Landessozialgericht in Neubrandenburg ergab, dass auch zukünftig nicht mit der Veröffentlichung von Entscheidungen zu rechnen ist. An dieser Stelle werden daher Urteile und Beschlüsse der Sozialgerichte Stralsund und Neubrandenburg gespeichert, die auf privater Initiative  in Zusammenarbeit mit der Rechtsanwaltskanzlei Habermann in Ueckermünde gesammelt werden konnten.