Rechtswidrige Mahngebühren bei Hartz IV!

Zur Beitreibung offener Forderungen – etwa aus Aufhebungs- und Erstattungsbescheiden – bedienen sich die Jobcenter häufig des Forderungseinzuges   durch die Bundesagentur für Arbeit. Soweit die Regionalkassen der Bundesagentur Mahngebühren festgesetzt haben, ist dies unter Umständen rechtswidrig und sollte beanstandet werden.

Weitere Auskünfte erhalten Sie unverbindlich unter der Rufnummer 03834/332211!

Kinder haften nur beschränkt für Rückforderungen des Jobcenters

Das Bundessozialgericht hat mit aktuellem Urteil vom 7.7.11 entschieden, dass Kinder aus Bedarfsgemeinschaften für Rückforderungen des Jobcenters mit dem Tag der Volljährigkeit nur bis zur Höhe ihres Vermögens zum Zeitpunkt der Volljährigkeit haften.

Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts haben Kinder bei Eintritt der Volljährigkeit einen Anspruch auf Aufhebung eines sie betreffenden Rückforderungsbescheides, wenn ihr Vermögen geringer ist als die Forderung des Jobcenters.

Das vollständige Urteil finden Sie hier »»

Sozialgericht Stralsund lehnt Mehrbedarf wegen Laktoseintoleranz ab

Das Sozialgericht Stralsund hat mit Urteil vom 07.09.2011 (Az.: S 11 AS 501/10) eine Klage auf Bewilligung eines Mehrbedarfs wegen kostenaufwändiger Ernährung bei Laktoseintoleranz als unbegründet abgewiesen. Die durch die Verwendung laktosefreier Milch entstehenden Mehrkosten seien mit 0,30 € pro Liter “so geringfügig, dass sie durch eine entsprechende Einteilung des Regelbedarfs ausgeglichen werden können”.

Die Berufung gegen das Urteil ist beim Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern anhängig.

Kein Ombudsmann für Greifswald

Zurzeit ist die Stelle eines Ombudsmannes für das Jobcenter Greifswald wieder unbesetzt, nachdem der bisherige Ombudsmann Matthias Köpp sein Ehrenamt wegen eines beruflichen Wechsels nach Berlin aufgeben musste. Da Herr Köpp aufgrund seines persönlichen Einsatzes viele von der Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit seiner Funktion überzeugen konnte, wird nun ein neuer Ombudsmann oder eine Ombudsfrau gesucht.

Keine Rückforderung von ALG II bei nicht ausgezahltem Guthaben aus Nebenkostenabrechnung!

Das Sozialgericht Neubrandenburg hat am 27.09.10 entschieden, dass das Guthaben aus einer Betriebskostenabrechnung des Vermieters dann nicht bedarfsmindernd zu berücksichtigen ist, wenn es dem Hilfebedürftigen tatsächlich nicht zur Verfügung steht. Dies ist z. B. der Fall, wenn der Vermieter das Guthaben mit einer offenen Kautionsforderung verrechnet.

Es kommt entscheidend darauf an, ob das Guthaben auf dem Konto des Hilfebedürftigen entsprechend gebucht wurde.

Das vollständige Urteil finden Sie hier  >>>

ARGE kann bei Dumpinglöhnen Geld vom Arbeitgeber nachfordern

Das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat am 02.11.10 ein Urteil des Arbeitsgerichts Stralsund bestätigt, nach dem die ARGE einen Zahlungsanspruch gegen sittenwidrige Löhne zahlende Arbeitgeber geltend machen kann, wenn die betroffenen Arbeitnehmer bei der ARGE Leistungen beziehen (sog. Aufstocker).

Was ist Prozesskostenhilfe?

Prozesskostenhilfe, oder kurz PKH, kommt in Betracht, wenn Sie einen Anwalt im gerichtlichen Verfahren beauftragen wollen.  Die Bewilligung von PKH bewirkt dann, dass Sie je nach Ihren wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnissen keine oder nur Teilzahlungen zur Tilgung der Anwalts- und Gerichtskosten aufbringen müssen, sofern diese von Ihnen überhaupt zu tragen sind. Das ist in Verfahren vor dem Sozialgericht nur dann der Fall, wenn Sie die Klage verlieren. Anders ist es beim Arbeitsgericht. Hier tragen Sie Ihre Anwaltskosten auch dann selbst, wenn Sie gewinnen. Gerichtskosten entstehen beim Sozialgericht dagegen in der Regel nicht.

Hier können Sie prüfen, ob Sie für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe in Betracht kommen.

»» PKH-Rechner

Verbessern sich Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse wesentlich, können Sie vom Gericht bis 4 Jahre nach Prozessende noch zu Zahlungen herangezogen werden. Verschlechtern sich Ihre Verhältnisse, ist eine Herabsetzung eventuell festgesetzter Raten möglich.

Falls Sie PKH beantragen möchten, finden Sie hier das Antragsformular für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe. Um Ihnen das Ausfüllen des Antragsformulars zu erleichtern, sind Ausfüllhinweise für Sie hinterlegt.

»» Antragsformular PKH mit Ausfüllhinweisen

Was ist Beratungshilfe?

Ein Beratungshilfeberechtigungsschein ermöglicht es auch Ratsuchenden mit geringem Einkommen, sich gegen eine Beratungsgebühr von 10 € durch einen Anwalt außergerichtlich beraten und vertreten zu lassen. Dazu gehört etwa die Einlegung und Begründung eines Widerspruchs oder ein außergerichtliches Aufforderungsschreiben an den Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer. Auch ein reines Beratungsgespräch wird hierdurch abgedeckt. Bei KANZAS wird die Beratungsgebühr von 10 € regelmäßig erlassen.

Der Beratungshilfeberechtigungsschein kann beim Amtsgericht Ihres Wohnsitzes beantragt werden. Dafür müssen die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, insbesondere die Einkommens- und Vermögensverhältnisse sowie die Unterkunftskosten anhand geeigneter Unterlagen wie Kontoauszug, Lohnbescheinigung, Mietvertrag u.ä. dargelegt werden.

Hier finden Sie das Antragsformular für einen Beratungshilfeberechtigungsschein. Um Ihnen das Ausfüllen des Antragsformulars zu erleichtern, sind Ausfüllhinweise für Sie hinterlegt.

»» Antragsformular Beratungshilfe mit Ausfüllhinweisen

Änderungen beim Elterngeld geplant

Die Bundesregierung plant Änderungen beim Elterngeld. Das Elterngeld für ALG-II-Empfänger soll künftig komplett gestrichen werden. Ebenfalls wegfallen sollen der befristete Zuschlag beim Arbeitslosengeld II gemäß § 24 SGB II. Dieser wird bisher bis zu 2 Jahre nach dem Bezug von Arbeitslosengeld gezahlt und kann bis zu 320 € monatlich betragen.  Für Wohngeldempfänger soll der Heizkostenzuschuss entfallen.

KdU-Richtlinien

KANZAS hat die im Bereich Vorpommern-Greifswald geltenden Richtlinien und Richtwerte zu den angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung zusammengestellt und verlinkt an dieser Stelle auf die folgenden aktuellen KdU-Richtlinien, die direkt den offiziellen Internetseiten der jeweiligen Kommunen entnommen sind:

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• Hansestadt Greifswald vom 01.01.09 

Im Bereich der Hansestadt Greifswald gelten folgende Richtwerte für Bruttokaltmieten (Bruttokaltmiete = Kaltmiete plus Betriebskosten ohne Heizkosten):

angemessene max.Wohnfläche in m² Bruttokaltmiete(inkl. Betriebskosten)
Alleinstehende 45 246 €
Haushalt mit 2 Personen 60 328 €
Haushalt mit 3 Personen 75 368 €
Haushalt mit 4 Personen 90 424 €
Haushalt mit 5 Personen 100 460 €
Für jede weitere Person + 10 +50 €

Daneben werden 1,66 € pro € Wohnfläche (s. oben) für Heizkosten gezahlt.

Sämtliche Werte sind nur Richtwerte! Die Prüfung, ob die tatsächlichen Unterkunftskosten übernommen werden müssen, hat im Einzelfall zu erfolgen!

zur Richtlinie “Hansestadt Greifswald” »»

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• Ehemaliger Landkreis Ostvorpommern (Bereich Sozialagentur Landkreis Vorpommern-Greifswald) vom 25.02.10: 

Hinsichtlich der angemessenen Wohnungsgröße wird im Bereich der Sozialagentur von denselben Werten ausgegangen, die auch im Bereich der Hansestadt Greifswald gelten (s.o.). Die Richtwerte für die Kaltmieten sind örtlich verschieden und reichen von 4,12 €/m² in Anklam bis 6,48 €/m² in Heringsdorf. Die Richtwerte für die Heizkosten sind nach Brennstoffart aufgeschlüsselt in Anlage 4 der Richtlinie dargestellt.

zur Richtlinie “Sozialagentur” »»

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Ehemaliger Landkreis Demmin 

Die Richtlinie im Geltungsbereich des Jobcenters Demmin stammt aus dem Jahr 2007 (in Kraft seit 01.01.08) und dürfte keine Aussagekraft mehr besitzen. Da das Jobcenter Demmin diese Richtwerte derzeit noch anwendet – was zweifelhaft ist – wird die Richtlinie der Vollständigkeit halber aufgeführt. Die sich hieraus ergebenden Richtwerte, die vom Jobcenter häufig und fälschlicherweise als absolute Obergrenzen verstanden werden, lauten:

Haushaltsgröße angemessene max.Wohnfläche in m² Bruttokaltmiete(inkl. Betriebskosten)
Alleinstehende 45 270 €
Haushalt mit 2 Personen 60 360 €
Haushalt mit 3 Personen 75 450 €
Haushalt mit 4 Personen 90 540 €
Haushalt mit 5 Personen 105 630 €

zur Richtlinie “Jobcenter Demmin” »»

Hinsichtlich der angemessenen Heizkosten existiert eine weitere Richtlinie vom 28.02.08, in der auf verschiedene Brennstoffarten abgestellt wird.

zur ”Heizkostenrichtline Demmin” »»