Was ist Prozesskostenhilfe?

Prozesskostenhilfe, oder kurz PKH, kommt in Betracht, wenn Sie einen Anwalt im gerichtlichen Verfahren beauftragen wollen.  Die Bewilligung von PKH bewirkt dann, dass Sie je nach Ihren wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnissen keine oder nur Teilzahlungen zur Tilgung der Anwalts- und Gerichtskosten aufbringen müssen, sofern diese von Ihnen überhaupt zu tragen sind. Das ist in Verfahren vor dem Sozialgericht nur dann der Fall, wenn Sie die Klage verlieren. Anders ist es beim Arbeitsgericht. Hier tragen Sie Ihre Anwaltskosten auch dann selbst, wenn Sie gewinnen. Gerichtskosten entstehen beim Sozialgericht dagegen in der Regel nicht.

Hier können Sie prüfen, ob Sie für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe in Betracht kommen.

»» PKH-Rechner

Verbessern sich Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse wesentlich, können Sie vom Gericht bis 4 Jahre nach Prozessende noch zu Zahlungen herangezogen werden. Verschlechtern sich Ihre Verhältnisse, ist eine Herabsetzung eventuell festgesetzter Raten möglich.

Falls Sie PKH beantragen möchten, finden Sie hier das Antragsformular für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe. Um Ihnen das Ausfüllen des Antragsformulars zu erleichtern, sind Ausfüllhinweise für Sie hinterlegt.

»» Antragsformular PKH mit Ausfüllhinweisen

Was ist Beratungshilfe?

Ein Beratungshilfeberechtigungsschein ermöglicht es auch Ratsuchenden mit geringem Einkommen, sich gegen eine Beratungsgebühr von 10 € durch einen Anwalt außergerichtlich beraten und vertreten zu lassen. Dazu gehört etwa die Einlegung und Begründung eines Widerspruchs oder ein außergerichtliches Aufforderungsschreiben an den Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer. Auch ein reines Beratungsgespräch wird hierdurch abgedeckt. Bei KANZAS wird die Beratungsgebühr von 10 € regelmäßig erlassen.

Der Beratungshilfeberechtigungsschein kann beim Amtsgericht Ihres Wohnsitzes beantragt werden. Dafür müssen die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, insbesondere die Einkommens- und Vermögensverhältnisse sowie die Unterkunftskosten anhand geeigneter Unterlagen wie Kontoauszug, Lohnbescheinigung, Mietvertrag u.ä. dargelegt werden.

Hier finden Sie das Antragsformular für einen Beratungshilfeberechtigungsschein. Um Ihnen das Ausfüllen des Antragsformulars zu erleichtern, sind Ausfüllhinweise für Sie hinterlegt.

»» Antragsformular Beratungshilfe mit Ausfüllhinweisen

Günstige Preise…

… durch eine kostenbewusste Kanzleistruktur, die weitestgehend auf Werbung und teure Kanzleiräume verzichtet.

Das Konzept von KANZAS beruht neben fachlicher Spezialisierung auf einer kostenbewussten Kanzleistruktur, deren Vorteile gern an die Mandanten weiter gegeben werden.

Auf dem Tätigkeitsfeld von KANZAS stellt sich die Frage nach dem Preis nur selten: Viele Mandanten sind wegen ihrer Einkommens- und Vermögenslage ohnehin berechtigt, Beratungs- oder Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen. Die Vergütung ihres Rechtsbeistands erfolgt dann aus der Staatskasse.

» mehr über die Möglichkeiten von Beratungshilfe lesen Sie hier »»

» mehr über Prozesskostenhilfe lesen Sie hier »»

Für den Fall, dass Sie beizeiten eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, übernimmt diese in den meisten Fällen die Kosten für die Beauftragung eines Rechtsanwaltes im Arbeitsrecht und im Verfahren vor dem Sozialgericht.

In allen anderen Fällen wird vor der Übernahme eines Mandates ausnahmslos mit allen Ratsuchenden das Prozesskostenrisiko ausführlich besprochen. Auch wenn Sie nicht beratungshilfeberechtigt sind, werden Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse bei der Vergütungsfestsetzung berücksichtigt.

Im Bereich der außergerichtlichen Beratung, insbesondere bei der Gestaltung Ihrer Arbeitsverträge oder bei der Prüfung von Erfolgsaussichten in Betracht kommender Rechtsmittel, werden individuelle Vergütungsvereinbarungen getroffen.

Diese Leistungen werden durch zwei Bedingungen ermöglicht: eine kostenbewusste Kanzleistruktur und die Erfolgsquote von KANZAS.